Jagd- und Fischereisteuer

Jagd- und Fischereisteuer
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(местный) налог на ведение охоты и занятие рыболовством

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Fischereisteuer — Die Fischereisteuer ist wie die Jagdsteuer eine Kommunalabgabe. Besteuerungsgrundlage ist die Anzahl der Fischereibezirke. Rechtsgrundlagen für diese Steuer bilden die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer und die jeweiligen Abgabensatzungen… …   Deutsch Wikipedia

  • örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern — werden von Gemeinden auf der Grundlage von gemeindlichen Abgabesatzungen erhoben, das sind bes. Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd und Fischereisteuer, Zweitwohnungsteuer sowie die Verpackungsteuern. Alle… …   Lexikon der Economics

  • Verbrauchsbesteuerung — I. Charakterisierung:1. Begriff: Grundlegende Besteuerungsweise, die neben der ⇡ Einkommensbesteuerung und der ⇡ Ertragsbesteuerung durchgeführt wird; sie belastet die Einkommensverwendung. Historisch älteste Form der Besteuerung. 2. Die V. kann… …   Lexikon der Economics

  • Jagdsteuer (Deutschland) — Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbrauchsteuern — I. Begriff:Steuern, die an die Einkommensverwendung durch ⇡ Verbrauch anknüpfen. II. Arten(nach dem Steuermaß): 1. ⇡ Mengensteuern (in der Rangfolge des Aufkommens): Mineralöl , Branntwein und Essigsäure , Bier , Kaffee , Zucker , Schaumwein ,… …   Lexikon der Economics

  • Gemeindesteuern — Gemeindesteuern,   im engeren Sinn die Steuern, deren (gesamtes) Aufkommen den Gemeinden zusteht und für die die Gemeinden die Ertragshoheit besitzen. Nach Art. 106 Absatz 6 GG sind dies die »Realsteuern« (Grundsteuer und Gewerbesteuer, an der… …   Universal-Lexikon

  • Verbrauchsteuern — Verbrauchsteuern,   Steuern, die den Verbrauch (Konsum) belasten sollen. Die Erhebung kann entweder unmittelbar beim Endverbraucher ansetzen (Beispiel: Ausgabensteuer) oder aber (in der Steuerpraxis nahezu ausschließlich) in der dem Konsum… …   Universal-Lexikon


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